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Haus am Moor

Hilfe für Menschen mit sozialen Schwierigkeiten

Hauptinhalt

Haus am Moor

HAM Haus
Herzlich Willkommen!

Aktuell freie Betten: 1

Informationen und Anfragen: 04465-1689

Das familiär geführte "Haus am Moor" gibt es inzwischen seit über 25 Jahren. 1994 wurden bereits die Grundvoraussetzungen dieser sozialen Einrichtung durch das Ehepaar Fenna und Heiko Heinks geschaffen. Heiko Heinks, selbst alkoholkrank aber seit 1981 trockener Alkoholiker, hatte als Betroffener gute Kontakte zu der Selbsthilfegruppe in Wittmund, von wo die ersten Bewohner vermittelt wurden.

Nach und nach kamen weitere Bewohner und das Haus wurde entsprechend ausgebaut.

Heute, über 25 Jahre später, bietet das Haus am Moor 16 abstinent lebenden Suchtkranken Lebensraum und Hilfe, um wieder auf die Beine zu kommen. Das Ehepaar Heinks hat sich größtenteils zurückgezogen und stattdessen das Zepter an die Kinder Etje und Hauke Heinks weitergereicht.

Haus und Umgebung

HAM Haus
Das Haus am Moor

Die Wohngemeinschaft "Haus am Moor" verfügt über 4 Zweibettzimmer und 4 Einzelzimmer im Haupthaus sowie 4 Einzelzimmer in einer Außenwohngruppe. Die Zimmer sind gemütlich eingerichtet und jedes mit einem Satelitenfernseher versehen.

Des weiteren gibt es frei zugängliche Aufenthaltsräume und Räumlichkeiten, in denen sich die Bewohner unter Anleitung beschäftigen können. So sind eine Tischlerei und eine Fahrradwerkstatt vorhanden. Ein großer Außenbereich bietet Platz für weitere Aktivitäten. Im Rahmen der Beschäftigung bearbeiten wir auch unseren Hausgarten, aus dem wir dafür so manche Leckerei kochen können.

Bentstreeker Moor
Die Umgebung

Bentstreek ist der jüngste Ortsteil der Gemeinde Friedeburg und liegt in einer ruhigen, ländlichen Gegend am Rande eines unter Naturschutz stehenden Hochmoores.

Die Einrichtung ist in Ostfriesland zwischen den Orten Wiesmoor, Friedeburg und Remels zentral gelegen, wodurch alle Orte bequem mit dem Fahrrad zu erreichen sind. Die nächsten Haltestellen des ÖPNV befinden sich im Nahbereich (ca.500m).

Die landschaftliche Umgebung unserer Einrichtung bietet Ruhe und Entspannung. Einige Fahrräder sind vorhanden, sodass kleinere Ausflüge unternommen werden können.

Aktuelles

01.01.2024

Zur Zeit gibt es keine aktuellen Ankündigungen.

Unsere Arbeit

Unsere Ziele
Unsere Ziele

Abhängigkeit betrifft den Menschen in allen seinen Lebensbezügen. Diese Grundannahme entspricht den Zielen der Behandlung:

  • Verantwortung für sein Verhalten und den Gesundungsprozess übernehmen
  • Konfrontation mit den körperlichen, psychologischen und sozialen Folgeschäden
  • Lernen, sich selbst und seinen Körper zu achten
  • Neue Formen des Erlebens und Verhaltens aufzeigen und üben
  • Neue Möglichkeiten des Zusammenlebens mit Partnerinnen und Kindern zeigen
  • Neue Verhaltensweisen am Arbeitsplatz entdecken
  • Die Suche nach neuen Lebenszielen unterstützen
  • Praktische Integrationshilfen (Wohnung, Arbeitsplatz, Umschulung, ggf. Vermittlung)
  • Ambulante therapeutische Weiterbehandlung einleiten
Gruppenarbeit
Gruppenarbeit

Die Ziele der Gruppenarbeit ergeben sich aus bisherigen Erfahrungen mit Alkohol- und Medikamentenabhängigen sowie auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

  • Erkennen und Akzeptieren der eigenen Alkohol- und/ oder Medikamentenabhängigkeit
  • Übernahme von Verantwortung, sich für den eigenen Gesundungsprozess aktiv einzusetzen und die Voraussetzungen für eine lebenslange Abstinenz von Suchtmitteln zu erarbeiten
  • Wiedererlangung voller bzw. Besserung körperlicher Leistungsfähigkeit
  • Erkennen und Abbau primärer und sekundärer Persönlichkeitsdefizite, besonders in den Bereichen Selbst- und Fremdwahrnehmung, Impulskontrolle und Frustrationstoleranz
  • Stärkung der sozialen Kompetenz, Abbau sozialer Defizite und Aufbau stabiler Beziehungen sowie der Fähigkeit zur konstruktiv-kritischen sozialen Anpassung

Die gemeinsamen Gruppengespräche finden in unserem Besprechungsraum oder bei schönen Wetter auch im Freien am Lagerfeuer statt.

Weg in die Zukunft
Weg in die Zukunft

Unser Ziel ist es, jeden Bewohner soweit zu fördern, dass ihm im Rahmen seiner individuellen Fähigkeiten eine weitgehend selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht wird.

Dieses erreichen wir durch die Einbindung in die verschiedensten Aufgaben im häuslichen Bereich, wozu auch die Pflege der Außenanlagen einschließlich eines Gemüsegartens gehört. Eine kleine Fahrradwerkstatt ermöglicht den Bewohnern ihren "Fuhrpark", unter Anleitung, selbst zu reparieren. Ein eigenes Fahrrad ist ein Stück Selbständigkeit.

Alle Bewohner haben eines gemeinsam: sie sind gegenwärtig nicht in der Lage, mit den Anforderungen eines Lebens außerhalb des beschützenden Rahmens einer Einrichtung allein zurechtzukommen. Wir gehen aber grundsätzlich davon aus, dass jeder Mensch lern- und förderfähig ist. Somit nimmt die Beschäftigung eine zentrale Stellung im Rahmen der Hilfsangebote ein. Sie dient nicht nur der Strukturierung des Tagesablaufes, sondern auch im Einzelfall der gezielten Förderung und der Aktivierung noch vorhandener Fähigkeiten.

Ist bei einem Bewohner eine berufliche Wiedereingliederung möglich, wird der schrittweise Austritt aus der Wohngemeinschaft gefördert. Die Hilfe erstreckt sich hierbei auf die Wohnungssuche und die Neuorganisierung dieses Lebensabschnittes.

Freizeitbeschäftigung
Freizeitgestaltung

Leitidee sowohl im Einsatz der Beschäftigung wie auch bei Freizeitaktivitäten soll sein, dem einzelnen Bewohner einen Lebensraum zu schaffen, der möglichst alltäglichen Lebensbedingungen entspricht.

Der Bewohner soll sich hier wohlfühlen, seinen Aufenthalt in der Wohngemeinschaft akzeptieren und ihn als Chance verstehen, die Alkohol- bzw. Medikamentenabhängigkeit als Krankheit zu erkennen und zu akzeptieren.

Der Besprechungsraum gibt nicht nur Platz für Gruppengespräche, sondern steht auch für Freizeitbeschäftigungen zur Verfügung.

Grundsätzliches

Sie interessieren sich für eine Aufnahme im "Haus am Moor" Friedeburg-Bentstreek?

Der Entschluss, etwas für sich zu tun und Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist sicherlich nicht einfach gewesen, bedeutet er doch auch das Eingeständnis, es allein nicht geschafft zu haben.

Die Notwendigkeit dieses Schrittes macht aber andererseits das Tückische einer Abhängigkeit deutlich. Es geht für Sie um die Befreiung von Ihrer Sucht, die Sie in allen Lebensbereichen bedroht und zunehmend schädigt. Abhängigkeit ist eine Krankheit, die, wenn sie nicht behandelt wird, im schlimmsten Fall tödlich ausgehen kann.

Die Entscheidung, sein Leben zu ändern, beinhaltet die Bereitschaft, seine Verhaltensweisen und Lebenseinstellungen in Frage zu stellen. Dies erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Toleranz und Achtung gegenüber den Eigenheiten jedes Einzelnen, besonders in einer Interessengemeinschaft wie sie im "Haus am Moor" gelebt wird.

Wir erwarten diese Haltung auch von Ihnen. Denn je besser diese Gemeinschaft ist, desto besser sind die Chancen für jeden, die Krankheit in den Griff zu bekommen. In soweit ist jeder Einzelne ein tragendes Teil der Gemeinschaft und mitverantwortlich für die Atmosphäre unseres Hauses.

Wir verstehen Abhängigkeit als einen über Jahre bestehenden Krankheitsprozess, in dessen Verlauf alle Lebensbereiche der Betroffenen geschädigt werden.

  • Abhängigkeit führt zu Verhaltens- und Persönlichkeitsveränderungen, die alle persönlichen und sozialen Beziehungen beeinträchtigen. Das bedeutet für uns, Schäden im sozialen Bereich anzusprechen und Hilfen zu geben, um sie zu beseitigen oder ihre Beseitigung einzuleiten. Die Einbeziehung Ihres sozialen Umfeldes ist deswegen notwendig.
  • Abhängigkeit führt zur Veränderung des Denkens und Fühlens und damit zu zahlreichen seelischen Schäden. Das bedeutet für uns, schädigendes Denken, Fühlen und Verhalten anzusprechen und Hilfen zu geben, dieses abzubauen oder zu ändern.
  • Abhängigkeit führt zur Schädigung zahlreicher Organe sowie Organsysteme und damit Ihrer Gesundheit. Das bedeutet für uns, Sie sorgfältig körperlich untersuchen zu lassen und entstandene Schäden durch eine qualifizierte medizinische Behandlung beseitigen oder vermindern zu lassen, sowie Ihnen Hilfen für eine gesunde Lebensführung zu geben.
  • Abhängigkeit führt zum Verlust von Sinn- und positiven Wertbezügen. Das bedeutet für uns, dass wir Ihnen Angebote zu einer positiven Sinn- und Lebensorientierung machen. Fragen nach Sinn und Zusammenhang des Lebens, nach persönlichen Werten, Maßstäben und Zielen werden angeregt, zugelassen und besprochen.

Aus diesem Grundverständnis der Abhängigkeit leiten wir im Einzelnen folgendes ab:

Abstinenz von Alkohol und stimmungsverändernden Substanzen ist die unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme in unserer Gemeinschaft. Deswegen geben Sie alle mitgebrachten Medikamente bei uns ab und nehmen keine Medikamente ohne ärztliche Verordnung weiterhin ein oder geben sie an andere Bewohner weiter. Ebenso benutzen Sie bitte auch keine alkoholhaltige Mundpflegemittel und sonstige alkoholhaltige Kosmetika. Ein Verstoß gegen diese Regel bedeutet, dass Sie nicht an einem weiteren Verbleib in der Wohngemeinschaft interessiert sind.

Das "Haus am Moor" mit dem dazugehörenden Gelände stellt eine suchtmittelfreie Zone dar, auf die alle ein Recht haben und für deren Aufrechterhaltung alle verantwortlich sind. Wir thematisieren auch Ihren Umgang mit anderen Suchtstoffen und sonstiges Suchtverhalten. Deswegen erlauben wir in unserem Haus weder das Spielen um Geld noch die Benutzung von Geldspielautomaten.

Durch Rahmenbedingungen in der Hausordnung werden Regeln vorgegeben, die ein ruhiges Zusammenleben ermöglichen.

Aufnahmekriterien

Aufgenommen wird jeder genesungswillige Alkoholkranke. Ein weiterer Personenkreis sind Männer mit sozialen Schwierigkeiten, häufig ohne festen Wohnsitz, ohne Bindung an die Familie oder andere förderliche Sozialkontakte.

Vor einer Aufnahme muss die Kostenzusage des zuständigen Kosten- oder Leistungsträgers vorliegen. Die Aufnahme in der Wohngemeinschaft "Haus am Moor" setzt eine stationäre oder ambulante Entgiftung voraus. Nicht entgiftete Bewerber können aus Sicherheitsgründen nicht aufgenommen werden.

Aufgenommen werden ausschließlich Männer. Grundlage für die Aufnahme ist eine abstinente Lebensweise ohne Alkohol. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, an den Zielen der Einrichtung im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten mitzuarbeiten. Im Vordergrund muss immer das Ziel stehen, dass die tatsächliche Bedürfnislage der aufgenommenen Bewohner mit sachgerechten Förder- und Betreuungsmaßnahmen abgedeckt werden.

Jeder Bewohner sollte in der Lage sein, seinen Wohnbereich eigenständig oder mit Hilfe auszugestalten und sauber zu halten, sowie Gruppendienste zu übernehmen, wobei alle anfallenden Arbeiten gemeinsam ausgeführt werden.

Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne unser Hausprospekt.

Die Aufnahme kann nicht erfolgen bei:

  • Jugendlichen unter 18 Jahren
  • schweren hirnorganischen Schäden mit deutlichen Störungen der Gedächtnisleistung und intellektuellen Einbussen sowie Psychosen
  • fehlender Behandlungsbereitschaft
  • Abhängigkeit von illegalen Drogen
  • akuter Suizidalität
  • ansteckenden und akuten lebensbedrohlichen Krankheiten

Es wird besonderer Wert auf die Einbeziehung von Angehörigen in die Betreuungsarbeit gelegt. So ist es ein vorrangiges Ziel, die verloren gegangenen Familienkontakte wieder zu aktivieren, soweit es möglich ist.

Hausordnung

Abstinenz von Alkohol und stimmungsverändernden Substanzen ist die unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme in unserer Gemeinschaft. Deswegen geben Sie alle mitgebrachten Medikamente bei uns ab und nehmen keine Medikamente ohne ärztliche Verordnung weiterhin ein oder geben sie an andere Bewohner weiter. Ein Verstoß gegen diese Regel bedeutet, dass Sie nicht an einem weiteren Verbleib in der Wohngemeinschaft interessiert sind.

Das "Haus am Moor" mit dem dazugehörenden Gelände stellt eine suchtmittelfreie Zone dar, auf die alle ein Recht haben und für deren Aufrechterhaltung alle verantwortlich sind. Wir thematisieren auch Ihren Umgang mit anderen Suchtstoffen und sonstiges Suchtverhalten. Deswegen erlauben wir in unserem Haus weder das Spielen um Geld noch die Benutzung von Geldspielautomaten.

  1. Von jedem Mitglied der Wohngemeinschaft wird erwartet, dass er sein Verhalten und sein Tun so lenkt, dass das Allgemeinwohl der Mitbewohner nicht gestört wird.
  2. Eine abstinente Lebensweise ohne Suchtmittel jeglicher Art ist Voraussetzung für das Leben in der Gemeinschaft.
  3. Der Bewohner erklärt sich damit einverstanden, dass bei Verdacht auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch oder –besitz Kontrollen durchgeführt werden. Dieses Einverständnis bedeutet auch, dass die Kontrolle des Zimmers einschließlich der Schränke erfolgt.
  4. Werden vom Arzt Medikamente verordnet, so sind diese abzugeben. Die Medikamente werden von der Hausleitung nach Verordnungsplan ausgegeben.
  5. Die Teilnahme an festgelegten Gruppen- bzw. Einzelgesprächen ist Pflicht. Ebenso die Teilnahme an einberufenen Hauskonferenzen, in denen Fragen der Hausorganisation und Probleme besprochen werden, die sich aus dem häuslichen Zusammenleben ergeben können.
  6. Die privaten Räumlichkeiten der Bewohner sind selbständig oder nach Anweisung zu reinigen. Täglich sollen die Zimmer geputzt bzw. aufgeräumt und die Betten gemacht werden. Eine Grundreinigung erfolgt einmal wöchentlich nach Absprache, in deren Anschluss durch die Hausleitung eine Zimmerinspektion durchgeführt wird.
  7. Die gemeinsam genutzten Räume werden durch eingeteilte Reinigungsdienste der Bewohner zu festgelegten Zeiten gereinigt. Die Reinigungsdienstpläne hängen im Hausflur aus.
  8. Die Pflege und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Außenanlage ist nach Anweisung auszuführen. Von jedem Bewohner sind die eingeteilten Dienste im Rahmen seiner persönlichen und körperlichen Möglichkeit gewissenhaft und korrekt auszuführen.
  9. Die Verpflegung wird von der Hausleitung organisiert und gemeinsam zubereitet. Es ist nicht erlaubt, Lebensmittel mit in die Zimmer zu nehmen und dort zu lagern. Für die Lagerung von Kleinigkeiten, steht dem Bewohner stattdessen ein gemeinschaftlicher Kühlschrank im Speisesaal zur Verfügung.
  10. Die Reinigung der Wäsche erfolgt im Haus. Die Annahme- und Abgabezeiten für die persönliche Wäsche und hauseigene Bettwäsche werden bekanntgegeben.
  11. Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist nicht erlaubt.
  12. Der Betrieb von Tauchsiedern, Wasserkochern bzw. Kaffeemaschinen o.ä. ist nicht gestattet.
  13. Die Benutzung eines eigenen Fernsehers, Stereoanlagen und weiteren technischen Geräten ist nur mit Erlaubnis der Hausleitung gestattet.
  14. Für in den privaten Räumlichkeiten aufbewahrte Wertgegenstände kann durch den Vermieter keine Haftung übernommen werden.
  15. Eigene (mitgebrachte) Möbel & weiteres Eigentum der Bewohner kann nur begrenzt außerhalb der privaten Räumlichkeiten eingelagert werden und der Vermieter übernimmt keine Haftung.
  16. Die Bewohner sind dafür verantwortlich, ihren Besuch anzuhalten, die Hausordnung nicht zu verletzen.